Worum es bei dieser Prüfung geht
Ob und in welchem Umfang Anforderungen gelten, ist anhand von Nutzung, Baumaßnahme, Bestand und gesetzlichen Ausnahmen zu prüfen. Der Mietvertrag sollte den zugesagten Zustand und die Kosten einer Anpassung festhalten. Die allgemeine Angabe „barrierefrei“ sollte durch nachvollziehbare Merkmale ergänzt werden, etwa Zugang, Türbreiten, Aufzug oder geeignete Sanitärräume.
Örtlicher Rahmen: Berlin
Das Berliner Serviceportal unterscheidet das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren von anderen Verfahren, insbesondere bei Sonderbauten und Werbeanlagen. Für die Vorbereitung nennt es unter anderem Betriebsbeschreibung und bautechnische Nachweise. Die Zuständigkeit ist anhand des Bauortes im zuständigen Bezirk zu bestimmen.
Ordnen Sie das Grundstück zunächst dem Bezirk zu und stimmen Sie sich mit dem zuständigen Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht ab.
Für Objekte etwa in Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow oder Neukölln ist die genaue Grundstücksadresse der Ausgangspunkt. Die Prüfung richtet sich nach dem Objektstandort; die folgenden mietvertraglichen Schritte ersetzen keine behördliche Zulassung.
Unterlagen und nächste Schritte
- Genehmigten Bestand und geplante Nutzung
- Zugangs- und Erschließungsplan
- Fachliche Prüfung des konkreten Bedarfs
- Ausbau- und Kostenvereinbarung
Ein vorhandener Aufzug macht ein Objekt nicht insgesamt barrierefrei. Der Weg von der Straße bis zur tatsächlich genutzten Fläche muss betrachtet werden.
Bundesrecht und Landesrecht auseinanderhalten
Die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter richten sich insbesondere nach dem BGB und dem wirksamen Vertrag. Bauordnung für Berlin (BauO Bln) betrifft daneben die bauordnungsrechtliche Ebene. Wer gegenüber einer Behörde verantwortlich ist, muss nicht ohne Weiteres im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.
Der Berliner Online-Assistent und eine Vermieterzustimmung sind verschiedene Verfahrensschritte; prüfen Sie, welche vollständigen Unterlagen einzureichen sind.
Die vertiefte mietrechtliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Praxisräume mieten: Nutzung, Umbau und Steuerfragen. Für die örtliche Vorbereitung dient der nachstehende amtliche Einstieg.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 536 BGB – Gesetzestext
- § 307 BGB – Gesetzestext
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) – amtlicher Einstieg
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.