Worum es bei dieser Prüfung geht
Unterscheiden Sie private Mietflächen und öffentliches Straßenland. Für öffentliche Flächen können Sondernutzungsrechte erforderlich sein, die ein privater Mietvertrag nicht vermittelt. Auf privaten Flächen sind Bau- und Nutzungsanforderungen ebenfalls zu prüfen. Saison, Betriebszeiten, Möblierung, Reinigung und Rückbau sollten vertraglich beschrieben sein.
Örtlicher Rahmen: Brandenburg
Die aktuelle BbgBO ist im Landesportal BRAVORS mit Änderungshistorie abrufbar. Für eine Fläche in Brandenburg ist diese Rechtsgrundlage heranzuziehen, auch wenn das Unternehmen seinen Sitz in Berlin hat. Die rechtliche Prüfung richtet sich nach dem Standort des Objekts und dem dort genehmigten Bestand.
Prüfen Sie die Zuständigkeit anhand von Gemeinde und Grundstück und ziehen Sie die Bauakte des konkreten Objekts heran.
Für Objekte etwa in Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel oder Frankfurt (Oder) ist die genaue Grundstücksadresse der Ausgangspunkt. Die Prüfung richtet sich nach dem Objektstandort; die folgenden mietvertraglichen Schritte ersetzen keine behördliche Zulassung.
Unterlagen und nächste Schritte
- Lageplan mit eindeutiger Flächengrenze
- Eigentums- und Nutzungsberechtigung
- Örtliche Gestattungen und Auflagen
- Kosten- und Rückbauregelung
Die Terrasse liegt teilweise auf öffentlichem Gehweg. Selbst die Zustimmung des Vermieters sichert diesen Teil der Nutzung nicht ohne die erforderliche öffentlich-rechtliche Grundlage.
Bundesrecht und Landesrecht auseinanderhalten
Die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter richten sich insbesondere nach dem BGB und dem wirksamen Vertrag. Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) betrifft daneben die bauordnungsrechtliche Ebene. Wer gegenüber einer Behörde verantwortlich ist, muss nicht ohne Weiteres im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.
Eine Genehmigung oder Auskunft zu einer Berliner Betriebsstätte ist nicht auf eine Fläche in Brandenburg übertragbar.
Die vertiefte mietrechtliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Restaurant und Café mieten: die wichtigsten Vertragsfragen. Für die örtliche Vorbereitung dient der nachstehende amtliche Einstieg.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 133 BGB – Gesetzestext
- § 157 BGB – Gesetzestext
- § 546 BGB – Gesetzestext
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) – amtlicher Einstieg
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.