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Bremen

Barrierefreiheit und Gewerbemietvertrag in Bremen

Zugänglichkeit betrifft bauliche Anforderungen und den vereinbarten Gebrauch. Für öffentlich zugängliche Betriebe können die landesrechtlichen Vorgaben besonders relevant sein.

STEINWACHS · GewerbemietrechtRedaktionsstand: 6. Oktober 2026

Worum es bei dieser Prüfung geht

Ob und in welchem Umfang Anforderungen gelten, ist anhand von Nutzung, Baumaßnahme, Bestand und gesetzlichen Ausnahmen zu prüfen. Der Mietvertrag sollte den zugesagten Zustand und die Kosten einer Anpassung festhalten. Die allgemeine Angabe „barrierefrei“ sollte durch nachvollziehbare Merkmale ergänzt werden, etwa Zugang, Türbreiten, Aufzug oder geeignete Sanitärräume.

Örtlicher Rahmen: Bremen

Das Land Bremen umfasst die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Die zuständige Stelle muss nach dem tatsächlichen Objektstandort ausgewählt werden. Das Bremer Serviceportal beschreibt Bauanträge auch für Änderungen und Nutzungsänderungen und verlangt die zum Vorhaben passenden Bauvorlagen. § 59 BremLBO trennt Genehmigungsfragen von der Pflicht zur Einhaltung materieller Anforderungen.

Klären Sie zuerst, ob die Fläche in der Stadt Bremen oder in Bremerhaven liegt; anschließend sind Genehmigung und Planungsunterlagen dieses Objekts heranzuziehen.

Für Objekte etwa in Bremen-Mitte, der Überseestadt, Bremen-Nord oder Bremerhaven ist die genaue Grundstücksadresse der Ausgangspunkt. Die Prüfung richtet sich nach dem Objektstandort; die folgenden mietvertraglichen Schritte ersetzen keine behördliche Zulassung.

Unterlagen und nächste Schritte

  • Genehmigten Bestand und geplante Nutzung
  • Zugangs- und Erschließungsplan
  • Fachliche Prüfung des konkreten Bedarfs
  • Ausbau- und Kostenvereinbarung
Typische Prüfsituation – kein geschilderter Mandatsfall

Ein vorhandener Aufzug macht ein Objekt nicht insgesamt barrierefrei. Der Weg von der Straße bis zur tatsächlich genutzten Fläche muss betrachtet werden.

Bundesrecht und Landesrecht auseinanderhalten

Die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter richten sich insbesondere nach dem BGB und dem wirksamen Vertrag. Bremische Landesbauordnung (BremLBO) betrifft daneben die bauordnungsrechtliche Ebene. Wer gegenüber einer Behörde verantwortlich ist, muss nicht ohne Weiteres im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.

Das Büro Bremen der Kanzlei ist ein Kontaktweg für die rechtliche Beratung. Es ersetzt keine für das Grundstück zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Die vertiefte mietrechtliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Praxisräume mieten: Nutzung, Umbau und Steuerfragen. Für die örtliche Vorbereitung dient der nachstehende amtliche Einstieg.

Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen

Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.

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