Worum es bei dieser Prüfung geht
Ob und in welchem Umfang Anforderungen gelten, ist anhand von Nutzung, Baumaßnahme, Bestand und gesetzlichen Ausnahmen zu prüfen. Der Mietvertrag sollte den zugesagten Zustand und die Kosten einer Anpassung festhalten. Die allgemeine Angabe „barrierefrei“ sollte durch nachvollziehbare Merkmale ergänzt werden, etwa Zugang, Türbreiten, Aufzug oder geeignete Sanitärräume.
Örtlicher Rahmen: Schleswig-Holstein
Das Landesportal stellt zur LBO auch Vollzugshinweise und Antragsvordrucke bereit. Für konkrete Bauvorhaben verweist es auf die unteren Bauaufsichtsbehörden, die über den Zuständigkeitsfinder nach dem Ort ermittelt werden. Hinweise zum Vollzug helfen bei der Einordnung, ersetzen aber keine objektbezogene Genehmigungsprüfung.
Ermitteln Sie die untere Bauaufsicht über den tatsächlichen Bauort und nutzen Sie die aktuellen Landesvordrucke.
Für Objekte etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg oder Neumünster ist die genaue Grundstücksadresse der Ausgangspunkt. Die Prüfung richtet sich nach dem Objektstandort; die folgenden mietvertraglichen Schritte ersetzen keine behördliche Zulassung.
Unterlagen und nächste Schritte
- Genehmigten Bestand und geplante Nutzung
- Zugangs- und Erschließungsplan
- Fachliche Prüfung des konkreten Bedarfs
- Ausbau- und Kostenvereinbarung
Ein vorhandener Aufzug macht ein Objekt nicht insgesamt barrierefrei. Der Weg von der Straße bis zur tatsächlich genutzten Fläche muss betrachtet werden.
Bundesrecht und Landesrecht auseinanderhalten
Die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter richten sich insbesondere nach dem BGB und dem wirksamen Vertrag. Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) betrifft daneben die bauordnungsrechtliche Ebene. Wer gegenüber einer Behörde verantwortlich ist, muss nicht ohne Weiteres im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.
Bei Gewerbeflächen im Hamburger Umland ist die Landesgrenze relevant: Maßgeblich ist der Standort des Gebäudes, nicht die Postanschrift des Unternehmens.
Die vertiefte mietrechtliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Praxisräume mieten: Nutzung, Umbau und Steuerfragen. Für die örtliche Vorbereitung dient der nachstehende amtliche Einstieg.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 536 BGB – Gesetzestext
- § 307 BGB – Gesetzestext
- Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) – amtlicher Einstieg
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.