Worum es bei dieser Prüfung geht
Prüfen Sie Bebauungsplan beziehungsweise planungsrechtliche Ausgangslage sowie genehmigte Nutzungsart. Flächenerweiterungen und zusätzliche Angebote können neue Fragen aufwerfen. Mietvertraglich gehören Schaufenster, Lager, Lieferbereiche und Konkurrenzschutz in die Prüfung. Eine hohe Kundenfrequenz sollte nicht ohne klare Zusage als geschuldete Eigenschaft unterstellt werden.
Örtlicher Rahmen: Schleswig-Holstein
Das Landesportal stellt zur LBO auch Vollzugshinweise und Antragsvordrucke bereit. Für konkrete Bauvorhaben verweist es auf die unteren Bauaufsichtsbehörden, die über den Zuständigkeitsfinder nach dem Ort ermittelt werden. Hinweise zum Vollzug helfen bei der Einordnung, ersetzen aber keine objektbezogene Genehmigungsprüfung.
Ermitteln Sie die untere Bauaufsicht über den tatsächlichen Bauort und nutzen Sie die aktuellen Landesvordrucke.
Für Objekte etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg oder Neumünster ist die genaue Grundstücksadresse der Ausgangspunkt. Die Prüfung richtet sich nach dem Objektstandort; die folgenden mietvertraglichen Schritte ersetzen keine behördliche Zulassung.
Unterlagen und nächste Schritte
- Sortiments- und Flächenkonzept
- Genehmigte Pläne und lokale Planunterlagen
- Rechte für Werbung und Anlieferung
- Nebenkosten und etwaige Centerordnung
Ein Verkaufsbetrieb übernimmt Flächen, die bisher nur als Lager genutzt wurden. Dass beide Betriebe gewerblich sind, beantwortet die baurechtliche Frage noch nicht.
Bundesrecht und Landesrecht auseinanderhalten
Die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter richten sich insbesondere nach dem BGB und dem wirksamen Vertrag. Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) betrifft daneben die bauordnungsrechtliche Ebene. Wer gegenüber einer Behörde verantwortlich ist, muss nicht ohne Weiteres im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.
Bei Gewerbeflächen im Hamburger Umland ist die Landesgrenze relevant: Maßgeblich ist der Standort des Gebäudes, nicht die Postanschrift des Unternehmens.
Die vertiefte mietrechtliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Ladenlokal mieten: Sortiment, Zugang und Wettbewerb. Für die örtliche Vorbereitung dient der nachstehende amtliche Einstieg.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 536 BGB – Gesetzestext
- § 307 BGB – Gesetzestext
- Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) – amtlicher Einstieg
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.