Bezug zum Hauptvertrag sichern
Die Parteien sollten Hauptvertrag und bisherige Nachträge so bezeichnen, dass die neue Regelung sicher zugeordnet werden kann. Ersetzt eine Vereinbarung nur einzelne Punkte, muss erkennbar bleiben, welche Regelungen weitergelten. Bei langfristiger Bindung ist die Textform nach § 578 BGB zu beachten.
Neben der Form ist der Inhalt entscheidend: Werden beispielsweise Umbaukosten übernommen, müssen Leistung, Fälligkeit, Abnahme und Folgen eines vorzeitigen Vertragsendes geklärt sein. Mehrere widersprüchliche Anlagen erzeugen Auslegungsrisiken nach §§ 133, 157 BGB.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Aktuelle Vertragsfassung einschließlich Anlagen zusammentragen
- Geänderte Klauseln ausdrücklich benennen
- Wirksamkeitsdatum und Bedingungen festlegen
- Gleiche Endfassung bei beiden Parteien sichern
Ein bloßer Rechnungswechsel oder eine geänderte Kontoverbindung dokumentiert weder eine Vertragsübernahme noch eine vollständige Einigung über neue Mietbedingungen.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.