Wie erfolgt die Kontrolle?
Zunächst ist zu prüfen, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen und ob die betreffende Regelung tatsächlich ausgehandelt wurde. Eine handschriftliche Ergänzung oder die Möglichkeit, den Vertrag nicht zu unterschreiben, beweist noch kein individuelles Aushandeln.
§ 307 BGB erfasst unangemessene Benachteiligungen und intransparente Klauseln. Für Verträge mit Unternehmern enthält § 310 BGB Besonderheiten. Aus der Unwirksamkeit einer Klausel folgt nicht ohne Weiteres die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages; die Rechtsfolgen richten sich insbesondere nach § 306 BGB. Gerichte dürfen eine unzulässige Regelung grundsätzlich nicht einfach auf das gerade noch erlaubte Maß zurechtschneiden.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Klausel im vollständigen Vertragszusammenhang lesen
- Verwender und Entstehungsgeschichte klären
- Gesetzliches Leitbild feststellen
- Folge einer Unwirksamkeit wirtschaftlich mitprüfen
BGH, Urteil vom 10.09.2014, XII ZR 56/11, unterscheidet bei Nebenkosten zwischen zulässigen Verwaltungskosten und problematischen anderen Kostenübertragungen. Pauschale Aussagen zu „allen Nebenkostenklauseln“ greifen zu kurz.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 305 BGB – Gesetzestext
- § 306 BGB – Gesetzestext
- § 307 BGB – Gesetzestext
- § 310 BGB – Gesetzestext
- BGH, Urteil vom 10.09.2014 – XII ZR 56/11
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.