Zustand beweissicher erfassen
Maßgeblich bleibt der vertraglich geschuldete Zustand. Räume, technische Anlagen, Zähler, Schlüssel und offene Arbeiten sollten einzeln geprüft werden. Fotos benötigen einen klaren Bezug zu Raum und Datum; eine unübersichtliche Bildsammlung ist später wenig hilfreich.
Wer einen Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme kennt, muss § 536b BGB berücksichtigen. Bei der Annahme einer mangelhaften Sache kann ein ausdrücklicher Vorbehalt erforderlich sein, um bestimmte Rechte zu erhalten. Die Begriffe Übergabe, technische Abnahme und vorbehaltlose Billigung sind daher auseinanderzuhalten.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Schlüssel und Zutrittsmittel vollständig auflisten
- Zählernummern und Zählerstände fotografieren
- Bekannte Mängel mit Maßnahmen und Zuständigkeit festhalten
- Vorbehalte konkret erklären
Die Übergabe bestätigt nicht automatisch, dass eine öffentlich-rechtliche Nutzungserlaubnis vorliegt. Genehmigungsunterlagen müssen separat geprüft werden.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.