Welcher Index und welcher Mechanismus?
Der Vertrag muss bestimmen, welcher Index, welcher Ausgangswert und welcher Bezugsmonat gelten. Manche Klauseln wirken automatisch, andere setzen eine Erklärung oder einen Schwellenwert voraus. Prozentuale Veränderungen sind von Veränderungen um Indexpunkte zu unterscheiden.
Für die Wirksamkeit sind insbesondere das Preisklauselgesetz und gegebenenfalls § 307 BGB zu prüfen. § 3 PrKG enthält Voraussetzungen für langfristige Verträge. Eine bloße Laufzeitbehauptung ersetzt die Prüfung von Kündigungsverzichten und Verlängerungsrechten nicht. Bei einer Umbasierung müssen zueinander passende Indexreihen verwendet werden.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Ausgangsmiete und Ausgangsindex sichern
- Bezugsmonate und dieselbe Indexbasis verwenden
- Schwelle, Anpassungsrichtung und Erklärungserfordernis prüfen
- Jede Anpassung mit Rechenweg dokumentieren
Der Indexrechner berechnet ausschließlich die eingegebene Verhältnisänderung. Er trifft keine Aussage dazu, ob die Klausel wirksam ist oder die Erhöhung bereits verlangt werden darf.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.