Umsatzbegriff und Mindestmiete
Zu definieren sind insbesondere Nettoumsatz, Retouren, Gutscheine, Onlinebestellungen und Umsätze verbundener Unternehmen. Eine Mindestmiete kann auch bei schwachem Umsatz fällig bleiben. Abrechnungsperioden, Vorauszahlungen und Korrekturen müssen ineinandergreifen.
Der Vertrag kann Nachweise und Kontrollrechte vorsehen. Diese sind unter Wahrung von Betriebsgeheimnissen und Datenschutz zu gestalten. § 535 BGB bildet die Grundlage der Mietzahlung; vorformulierte Regeln sind am Maßstab des § 307 BGB zu prüfen. Eine generelle Offenlegung sämtlicher Unternehmensdaten folgt nicht allein aus der Bezeichnung Umsatzmiete.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Umsatzarten ausdrücklich ein- oder ausschließen
- Mindestmiete und prozentuale Miete zusammen durchrechnen
- Prüfungsrechte und Vertraulichkeit regeln
- Abrechnungstermine und Berichtigungen festlegen
Die betriebswirtschaftliche Umsatzdefinition des Kassensystems muss nicht mit der vertraglichen Definition übereinstimmen. Diese Schnittstelle sollte schon vor Betriebsbeginn geklärt sein.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.