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Konflikte

Konkurrenzschutz im Gewerbemietvertrag

Konkurrenzschutz kann sich aus einer ausdrücklichen Klausel oder unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Vertragsinhalt ergeben. Sein Umfang muss präzise bestimmt werden.

STEINWACHS · GewerbemietrechtRedaktionsstand: 6. Oktober 2026

Welcher Wettbewerb ist erfasst?

Entscheidend sind Branche, Leistungsangebot, räumlicher Bereich und mögliche Ausnahmen. Die Vermietung an ein Unternehmen mit einzelnen überschneidenden Angeboten ist nicht automatisch unzulässig. Auch Haupt- und Nebensortimente können unterschiedlich zu bewerten sein.

BGH, Urteil vom 10.10.2012, XII ZR 117/10, erkennt die Verletzung einer vereinbarten Konkurrenzschutzklausel als möglichen Mangel nach § 536 BGB an. Daraus folgen jedoch weder eine pauschale Minderungsquote noch ein grenzenloser Schutz vor Wettbewerb. Der konkrete Klauseltext und die tatsächliche Konkurrenzsituation bleiben maßgeblich.

So bereiten Sie die Prüfung vor

  • Konkurrenzschutzklausel vollständig lesen
  • Angebote und räumliche Nähe beweissicher erfassen
  • Ausnahmen und frühere Vereinbarungen prüfen
  • Abhilfe- und Zahlungsansprüche getrennt bewerten
Worauf es in der Praxis ankommt

Ein bloßer Wunsch nach Exklusivität ersetzt keine Vereinbarung. Bei Vertragsschluss sollten geschützte Tätigkeit und zulässige Nebensortimente möglichst deutlich beschrieben werden.

Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen

Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.

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