Ein Fachportal von STEINWACHSFür Mieter · Vermieter · Unternehmen
GEWERBE
MIETRECHTWissen. Prüfen. Handeln.
Mietalltag

Betriebspflicht und Öffnungszeiten im Gewerbemietvertrag

Eine Betriebspflicht kann verlangen, die angemieteten Räume tatsächlich für den vereinbarten Betrieb zu nutzen. Ob und wie sie durchsetzbar ist, hängt von der Abrede ab.

STEINWACHS · GewerbemietrechtRedaktionsstand: 6. Oktober 2026

Reichweite und Ausnahmen

Die Klausel sollte erkennen lassen, zu welchen Zeiten und in welchem Umfang der Betrieb geöffnet sein muss. Renovierung, Krankheit, behördliche Hindernisse oder außergewöhnliche Ereignisse können weitere Prüfungen erfordern. Eine Pflicht zur Öffnung setzt eine rechtlich zulässige Nutzung voraus.

Bei Formularverträgen kommt eine Inhaltskontrolle nach § 307 BGB in Betracht. Das Zusammenspiel mit Konkurrenzschutz, Sortiment und Sanktionen ist wichtig. Ein wirtschaftlich enttäuschendes Geschäft begründet nicht schon automatisch die Befugnis, eine wirksam übernommene Betriebspflicht zu ignorieren.

So bereiten Sie die Prüfung vor

  • Öffnungszeiten und Mindestbetrieb genau bestimmen
  • Behördliche Grenzen gesondert prüfen
  • Ausnahmen und Anzeigepflichten vereinbaren
  • Vertragsstrafen und Kündigungsfolgen bewerten
Worauf es in der Praxis ankommt

Die Zahlung der Miete beseitigt eine zusätzlich vereinbarte Betriebspflicht nicht ohne Weiteres. Vor einer dauerhaften Schließung sollte eine vertragliche Lösung gesucht werden.

Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen

Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.

Vom Überblick zur konkreten Lösung

Ihr Mietvertrag verdient
einen genauen Blick.

Vertragsprüfung, Verhandlung und Vertretung im Gewerbemietrecht.