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Mietalltag

Untervermietung von Gewerberäumen

Wer Flächen weitergeben möchte, benötigt regelmäßig die Erlaubnis des Vermieters. Eine Zustimmung zur Nutzung durch einen Dritten ist keine Entlassung aus dem Hauptvertrag.

STEINWACHS · GewerbemietrechtRedaktionsstand: 6. Oktober 2026

Erlaubnis und Haftung

§ 540 BGB regelt die Gebrauchsüberlassung an Dritte. Bei verweigerter Erlaubnis kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein außerordentliches Kündigungsrecht mit gesetzlicher Frist bestehen; vertragliche Regelungen und der konkrete Ablehnungsgrund sind zu prüfen. Das wohnraummietrechtliche Modell des § 553 BGB gilt nicht einfach ebenso.

Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter grundsätzlich verantwortlich. Untervertrag, Hauptlaufzeit, Nutzungszweck und Rückgabe müssen zusammenpassen. Untervermietete Flächen sollten einschließlich gemeinsam genutzter Einrichtungen eindeutig beschrieben werden.

So bereiten Sie die Prüfung vor

  • Konkreten Untermieter und Nutzung benennen
  • Vermietererlaubnis vor Überlassung klären
  • Untervertragsende mit Hauptvertrag abstimmen
  • Rückgabe, Schlüssel und Haftung regeln
Worauf es in der Praxis ankommt

Ein Verkauf von Gesellschaftsanteilen, eine Vertragsübernahme und eine Untervermietung sind unterschiedliche Vorgänge. Die gewählte Konstruktion muss dem tatsächlichen Betrieb entsprechen.

Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen

Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.

Vom Überblick zur konkreten Lösung

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