Was passiert mit Vertrag und Kaution?
§ 566 BGB findet über § 578 BGB im vorgesehenen Umfang auch auf Gewerbemietverhältnisse Anwendung. Nicht jede Übertragung und nicht jede Konstellation erfüllt automatisch die gesetzlichen Voraussetzungen. Grundbuchstand, Veräußererstellung und Vertragsbeziehungen können entscheidend sein.
Die Behandlung der Sicherheit ist insbesondere nach § 566a BGB zu prüfen. Zahlungsanweisungen sollten nicht allein aufgrund einer unbestätigten E-Mail geändert werden. Ebenso sind Empfangsvollmachten für Kündigungen oder Optionsausübungen nachzuweisen.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Mitteilung über den Eigentumswechsel prüfen
- Neue Zahlungsdaten unabhängig bestätigen
- Kautionsbestand und Übergang dokumentieren
- Laufende Ansprüche und Erklärungen richtig adressieren
Ein Eigentümerwechsel macht aus einem befristeten Vertrag nicht automatisch einen kündbaren Vertrag. Gesetzliche Sonderkonstellationen sind gesondert zu prüfen.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.