Räumung, Schlüssel und Protokoll
§ 546 BGB begründet die Rückgabepflicht nach Beendigung des Mietverhältnisses. Alle Räume und Nebenflächen sowie Schlüssel, Karten und sonstige Zutrittsmittel sind einzubeziehen. Ob Einbauten entfernt und Renovierungen vorgenommen werden müssen, richtet sich nach Vertrag und wirksamen Verpflichtungen.
Rückgabe und Anerkennung der Mangelfreiheit sind getrennt zu behandeln. Ein Protokoll sollte tatsächliche Feststellungen dokumentieren und keine ungewollten Verzichtserklärungen enthalten. Der Zeitpunkt des Rückerhalts kann für die Verjährung nach § 548 BGB entscheidend sein.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Übergabe rechtzeitig abstimmen
- Vertragsgemäßen Rückbauumfang klären
- Zustand, Zähler und Schlüssel dokumentieren
- Vorbehalte und offene Punkte eindeutig festhalten
Ein noch offener Zahlungsstreit rechtfertigt nicht automatisch die Verweigerung der tatsächlichen Rücknahme. Besitz- und Zahlungsfragen müssen rechtlich getrennt bewertet werden.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.