Worum es bei dieser Prüfung geht
Ob und in welchem Umfang Anforderungen gelten, ist anhand von Nutzung, Baumaßnahme, Bestand und gesetzlichen Ausnahmen zu prüfen. Der Mietvertrag sollte den zugesagten Zustand und die Kosten einer Anpassung festhalten. Die allgemeine Angabe „barrierefrei“ sollte durch nachvollziehbare Merkmale ergänzt werden, etwa Zugang, Türbreiten, Aufzug oder geeignete Sanitärräume.
Örtlicher Rahmen: Bayern
Die BayBO regelt Genehmigungspflicht und Ausnahmen insbesondere in Art. 55 bis 58. Art. 57 enthält eigene Regelungen zur Nutzungsänderung. Verfahrensfreiheit lässt die materiellen Anforderungen nicht entfallen. Kommunale Vorgaben und die Einordnung des konkreten Vorhabens sind deshalb zusätzlich zu berücksichtigen.
Lassen Sie das konkrete Vorhaben anhand der aktuellen BayBO und der örtlichen Planungsunterlagen einordnen; eine allgemeine Beschreibung als Gewerbe reicht dafür nicht.
Für Objekte etwa in München, Nürnberg, Augsburg oder Regensburg ist die genaue Grundstücksadresse der Ausgangspunkt. Die Prüfung richtet sich nach dem Objektstandort; die folgenden mietvertraglichen Schritte ersetzen keine behördliche Zulassung.
Unterlagen und nächste Schritte
- Genehmigten Bestand und geplante Nutzung
- Zugangs- und Erschließungsplan
- Fachliche Prüfung des konkreten Bedarfs
- Ausbau- und Kostenvereinbarung
Ein vorhandener Aufzug macht ein Objekt nicht insgesamt barrierefrei. Der Weg von der Straße bis zur tatsächlich genutzten Fläche muss betrachtet werden.
Bundesrecht und Landesrecht auseinanderhalten
Die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter richten sich insbesondere nach dem BGB und dem wirksamen Vertrag. Bayerische Bauordnung (BayBO) betrifft daneben die bauordnungsrechtliche Ebene. Wer gegenüber einer Behörde verantwortlich ist, muss nicht ohne Weiteres im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.
Bei einer Nutzungsänderung sind auch etwaige Anzeigeanforderungen und Sonderbaueigenschaften zu prüfen.
Die vertiefte mietrechtliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Praxisräume mieten: Nutzung, Umbau und Steuerfragen. Für die örtliche Vorbereitung dient der nachstehende amtliche Einstieg.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 536 BGB – Gesetzestext
- § 307 BGB – Gesetzestext
- Bayerische Bauordnung (BayBO) – amtlicher Einstieg
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.