Worum es bei dieser Prüfung geht
Stellen Sie genehmigte Nutzung und geplantes Behandlungsspektrum gegenüber. Ein Umbau oder eine veränderte Nutzung kann ein bauaufsichtliches Verfahren erfordern. Mietrechtlich sind Ausbauzustand, Vermieter-Mitwirkung und Konkurrenzschutz zu klären. Die Umsatzsteuerklausel ist mit den tatsächlichen Umsätzen der Praxis abzugleichen.
Örtlicher Rahmen: Brandenburg
Die aktuelle BbgBO ist im Landesportal BRAVORS mit Änderungshistorie abrufbar. Für eine Fläche in Brandenburg ist diese Rechtsgrundlage heranzuziehen, auch wenn das Unternehmen seinen Sitz in Berlin hat. Die rechtliche Prüfung richtet sich nach dem Standort des Objekts und dem dort genehmigten Bestand.
Prüfen Sie die Zuständigkeit anhand von Gemeinde und Grundstück und ziehen Sie die Bauakte des konkreten Objekts heran.
Für Objekte etwa in Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel oder Frankfurt (Oder) ist die genaue Grundstücksadresse der Ausgangspunkt. Die Prüfung richtet sich nach dem Objektstandort; die folgenden mietvertraglichen Schritte ersetzen keine behördliche Zulassung.
Unterlagen und nächste Schritte
- Behandlungskonzept und Geräteplan
- Zugangs- und Sanitärkonzept
- Genehmigungs- und Ausbauunterlagen
- Steuerliche Prüfung der Mietklausel
Ehemalige Büroräume sollen eine Praxis mit regelmäßigem Patientenverkehr werden. Vor Vertragsbindung muss geklärt sein, welche Anpassungen erforderlich sind und wer sie finanziert.
Bundesrecht und Landesrecht auseinanderhalten
Die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter richten sich insbesondere nach dem BGB und dem wirksamen Vertrag. Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) betrifft daneben die bauordnungsrechtliche Ebene. Wer gegenüber einer Behörde verantwortlich ist, muss nicht ohne Weiteres im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.
Eine Genehmigung oder Auskunft zu einer Berliner Betriebsstätte ist nicht auf eine Fläche in Brandenburg übertragbar.
Die vertiefte mietrechtliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Praxisräume mieten: Nutzung, Umbau und Steuerfragen. Für die örtliche Vorbereitung dient der nachstehende amtliche Einstieg.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 540 BGB – Gesetzestext
- § 307 BGB – Gesetzestext
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) – amtlicher Einstieg
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.