Worum es bei dieser Prüfung geht
Prüfen Sie Gebäudeklasse, Nutzung, Besucherzahl und einschlägige Sonderbauanforderungen anhand fachkundiger Planung. Mietrechtlich sind genehmigter Ausgangszustand, versprochene Ausstattung und nachträgliche betriebliche Änderungen auseinanderzuhalten. Wer öffentlich-rechtlich angesprochen wird, muss nicht stets im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.
Örtlicher Rahmen: Hessen
Das hessische Wirtschaftsministerium unterscheidet untere, obere und oberste Bauaufsichtsbehörden. Konkrete Vorhaben sind zunächst mit der zuständigen unteren Bauaufsicht zu klären. Die auf der Ministeriumsseite verlinkte HBO enthält die aktuelle Rechtsgrundlage; ältere Broschüren und Vertragsunterlagen sollten auf ihren Stand kontrolliert werden.
Nutzen Sie die amtliche Übersicht der unteren Bauaufsichtsbehörden, um die Stelle für das Baugrundstück zu bestimmen.
Für Objekte etwa in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt oder Kassel ist die genaue Grundstücksadresse der Ausgangspunkt. Die Prüfung richtet sich nach dem Objektstandort; die folgenden mietvertraglichen Schritte ersetzen keine behördliche Zulassung.
Unterlagen und nächste Schritte
- Brandschutzkonzept und genehmigte Pläne
- Wartungs- und Prüfberichte
- Geplante Nutzungs- oder Belegungsänderungen
- Kosten- und Mitwirkungsklauseln
Der neue Betrieb benötigt zusätzliche brandschutztechnische Maßnahmen. Vor einer Kostenübernahme ist zu klären, ob sie auf dem Gebäudezustand oder auf einer besonderen Mieternutzung beruhen.
Bundesrecht und Landesrecht auseinanderhalten
Die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter richten sich insbesondere nach dem BGB und dem wirksamen Vertrag. Hessische Bauordnung (HBO) betrifft daneben die bauordnungsrechtliche Ebene. Wer gegenüber einer Behörde verantwortlich ist, muss nicht ohne Weiteres im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.
Eine Fachaufsichtsbeschwerde und ein Rechtsbehelf gegen einen konkreten Bescheid sind unterschiedliche Instrumente; Fristen sind gesondert zu prüfen.
Die vertiefte mietrechtliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Instandhaltung und Reparaturen: Wer trägt die Kosten?. Für die örtliche Vorbereitung dient der nachstehende amtliche Einstieg.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 536 BGB – Gesetzestext
- § 307 BGB – Gesetzestext
- Hessische Bauordnung (HBO) – amtlicher Einstieg
- Örtliche Verfahren und Informationen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.