Worum es bei dieser Prüfung geht
Ob und in welchem Umfang Anforderungen gelten, ist anhand von Nutzung, Baumaßnahme, Bestand und gesetzlichen Ausnahmen zu prüfen. Der Mietvertrag sollte den zugesagten Zustand und die Kosten einer Anpassung festhalten. Die allgemeine Angabe „barrierefrei“ sollte durch nachvollziehbare Merkmale ergänzt werden, etwa Zugang, Türbreiten, Aufzug oder geeignete Sanitärräume.
Örtlicher Rahmen: Niedersachsen
Das niedersächsische Vorschrifteninformationssystem zeigt bei der NBauO aktuelle, ältere und bereits vorgesehene künftige Fassungen. Bei der Recherche muss deshalb der für das Vorhaben maßgebliche Zeitraum gewählt werden. Eine Vorschrift mit zukünftigem Geltungsbeginn darf nicht als schon geltendes Recht behandelt werden.
Prüfen Sie zunächst Fassung und Geltungsdatum; ergänzen Sie anschließend Bebauungsplan, Bauakte und örtliche Zuständigkeit.
Für Objekte etwa in Hannover, Braunschweig, Oldenburg oder Osnabrück ist die genaue Grundstücksadresse der Ausgangspunkt. Die Prüfung richtet sich nach dem Objektstandort; die folgenden mietvertraglichen Schritte ersetzen keine behördliche Zulassung.
Unterlagen und nächste Schritte
- Genehmigten Bestand und geplante Nutzung
- Zugangs- und Erschließungsplan
- Fachliche Prüfung des konkreten Bedarfs
- Ausbau- und Kostenvereinbarung
Ein vorhandener Aufzug macht ein Objekt nicht insgesamt barrierefrei. Der Weg von der Straße bis zur tatsächlich genutzten Fläche muss betrachtet werden.
Bundesrecht und Landesrecht auseinanderhalten
Die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter richten sich insbesondere nach dem BGB und dem wirksamen Vertrag. Niedersächsische Bauordnung (NBauO) betrifft daneben die bauordnungsrechtliche Ebene. Wer gegenüber einer Behörde verantwortlich ist, muss nicht ohne Weiteres im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.
Ein Objekt im niedersächsischen Umland von Bremen unterliegt bauordnungsrechtlich nicht allein wegen seiner Nähe dem Bremer Landesrecht.
Die vertiefte mietrechtliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Praxisräume mieten: Nutzung, Umbau und Steuerfragen. Für die örtliche Vorbereitung dient der nachstehende amtliche Einstieg.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 536 BGB – Gesetzestext
- § 307 BGB – Gesetzestext
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO) – amtlicher Einstieg
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.