Worum es bei dieser Prüfung geht
Prüfen Sie Vermieterzustimmung, Eigentümerrechte und die örtlichen öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Größe, Beleuchtung, Lage und Gestaltung können unterschiedliche Regeln auslösen. Auch bei verfahrensfreien Anlagen bleiben andere Vorschriften zu beachten. Montage, Strom, Wartung, Haftung und Rückbau sollten im Vertrag zugeordnet werden.
Örtlicher Rahmen: Nordrhein-Westfalen
RECHT.NRW dokumentiert die BauO NRW 2018 einschließlich Änderungen und unterschiedlichen Geltungszeitpunkten. Die Bezeichnung „2018“ im Gesetzesnamen bedeutet nicht, dass nur die ursprüngliche Fassung maßgeblich ist. Bei älteren Links ist die im Portal ausgewiesene aktuelle Fassung auszuwählen.
Vergleichen Sie die aktuelle Bauordnung mit den örtlichen Planungs- und Genehmigungsunterlagen des konkreten Betriebsstandorts.
Für Objekte etwa in Köln, Düsseldorf, Dortmund oder Münster ist die genaue Grundstücksadresse der Ausgangspunkt. Die Prüfung richtet sich nach dem Objektstandort; die folgenden mietvertraglichen Schritte ersetzen keine behördliche Zulassung.
Unterlagen und nächste Schritte
- Zeichnung mit Maßen und Montageort
- Zustimmung zur Fassadennutzung
- Örtliche Gestaltungs- und Bauvorschriften
- Rückbau- und Stromkostenregelung
Ein bereits vorhandenes Schild ist kein Nachweis dafür, dass eine größere oder beleuchtete Neuanlage zulässig ist. Prüfen Sie die konkrete neue Ausführung.
Bundesrecht und Landesrecht auseinanderhalten
Die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter richten sich insbesondere nach dem BGB und dem wirksamen Vertrag. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) betrifft daneben die bauordnungsrechtliche Ebene. Wer gegenüber einer Behörde verantwortlich ist, muss nicht ohne Weiteres im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.
Eine landesrechtliche Regelung ersetzt nicht die zusätzliche Prüfung kommunaler Satzungen, etwa für Gestaltung oder Stellplätze.
Die vertiefte mietrechtliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Ladenlokal mieten: Sortiment, Zugang und Wettbewerb. Für die örtliche Vorbereitung dient der nachstehende amtliche Einstieg.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 541 BGB – Gesetzestext
- § 546 BGB – Gesetzestext
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) – amtlicher Einstieg
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.