Zugang und Umsatz unterscheiden
Der Vermieter schuldet nach § 535 BGB den vertragsgemäßen Gebrauch. Eine blockierte Eingangstür ist anders zu beurteilen als eine allgemeine Veränderung der Passantenströme. Nicht jeder Umsatzverlust wird zum Mangel der Mietsache.
Dokumentieren Sie deshalb konkrete Zugangsbehinderungen, Zeitraum, Beschilderung und Liefermöglichkeiten. Anschließend sind Verantwortlichkeit, vertragliche Zusagen und §§ 536 ff. BGB zu prüfen. Eine Baustelle auf öffentlicher Fläche wirft zusätzlich Fragen gegenüber anderen Beteiligten auf, begründet aber nicht automatisch deren Haftung.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Tatsächlichen Zugang täglich dokumentieren
- Kunden- und Lieferwege beschreiben
- Vermieter über konkrete Hindernisse informieren
- Umsatzdaten und sonstige Einflussfaktoren auseinanderhalten
Der bloße zeitliche Zusammenhang zwischen Baustelle und Umsatzrückgang beweist noch keinen ersatzfähigen Schaden. Kausalität und Anspruchsgrund benötigen eine eigene Prüfung.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.