Klausel und Abrechnung zusammen lesen
Die Kostenarten, Verteilerschlüssel und Abrechnungsperioden müssen bestimmbar sein. Verwaltung, Instandhaltung und laufender Betrieb sind nicht dasselbe. Gerade Einkaufszentren und gemischt genutzte Objekte enthalten besondere Umlagen, deren Reichweite sorgfältig zu prüfen ist.
BGH, Urteil vom 10.09.2014, XII ZR 56/11, hält die formularmäßige Umlage von Verwaltungskosten grundsätzlich für möglich, beanstandet aber eine unbegrenzte Übertragung bestimmter Gemeinschafts-Instandhaltungskosten und eine intransparente zusätzliche Center-Management-Klausel. Die Prüfung muss daher kostenartenbezogen erfolgen.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Umlageklausel einschließlich Anlagen sichern
- Abgerechnete Kosten den vereinbarten Positionen zuordnen
- Fläche und Verteilerschlüssel nachrechnen
- Doppelte Kostenansätze erkennen
Eine Rechnung an den Vermieter begründet allein noch keine Zahlungspflicht des Mieters. Entscheidend ist die wirksame mietvertragliche Übertragung.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 307 BGB – Gesetzestext
- § 310 BGB – Gesetzestext
- BGH, Urteil vom 10.09.2014 – XII ZR 56/11
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.