Von der Gesamtsumme zum Mieteranteil
Prüfen Sie zunächst Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten, Umlageschlüssel, Ihren Anteil und die angerechneten Vorauszahlungen. Danach ist jede Kostenart an der Vertragsklausel zu messen. Änderungen des Schlüssels oder neue Kostenpositionen benötigen eine Grundlage.
BGH, Urteil vom 28.05.2014, XII ZR 6/13, stellt klar, dass der vorbehaltlose Ausgleich einer Abrechnung für sich genommen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis bedeutet. Die für Wohnraummiete geltenden Ausschlussfristen aus § 556 Abs. 3 BGB gelten nicht pauschal für Gewerberaum. Vertragliche Fristen und allgemeine Verjährung bleiben zu prüfen.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Vorauszahlungen mit dem Mietkonto abgleichen
- Belege und Leistungszeiträume zuordnen
- Leerstand und Nutzerwechsel prüfen
- Einwendungen nach Kostenpositionen konkretisieren
Die Aussage „nach zwölf Monaten ist jede Nachforderung ausgeschlossen“ ist bei einem Gewerbemietvertrag nicht verlässlich. Umgekehrt sollte auch ohne gesetzliche Wohnraumfrist zeitnah geprüft werden.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 556 BGB – Gesetzestext
- § 195 BGB – Gesetzestext
- § 199 BGB – Gesetzestext
- BGH, Urteil vom 28.05.2014 – XII ZR 6/13
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.