Welche Tatsache soll bewiesen werden?
Fotos sollten den Ort, Zeitpunkt und Zusammenhang erkennen lassen. Messwerte benötigen Angaben zur Methode. Zeugen können eigene Wahrnehmungen schildern; technische Ursachen erfordern unter Umständen sachverständige Beurteilung. Vertrag, Nachträge und Protokolle bilden den rechtlichen Bezug.
Unter den Voraussetzungen des § 485 ZPO kommt ein selbständiges Beweisverfahren in Betracht. Es dient nicht der pauschalen Klärung aller Rechtsfragen, sondern einer gesetzlich vorgesehenen Beweiserhebung. Ob es gegenüber einer privaten Begutachtung oder sofortigen Klage sinnvoll ist, hängt vom Streitgegenstand und der Dringlichkeit ab.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Konkrete Beweistatsachen formulieren
- Veränderungen vor Reparatur dokumentieren
- Unterlagen in ursprünglicher Fassung sichern
- Geeignete gerichtliche oder außergerichtliche Beweissicherung wählen
Eine heimliche Tonaufnahme ist keine unproblematische Beweisstrategie. Die Sicherung muss selbst rechtmäßig erfolgen.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 536 BGB – Gesetzestext
- § 536c BGB – Gesetzestext
- § 548 BGB – Gesetzestext
- § 485 ZPO – Selbständiges Beweisverfahren
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.