Ausstattung mit Nutzung verknüpfen
Beschreiben Sie die geschuldete Ausstattung nachvollziehbar. Klimatisierung, Stromversorgung, Besprechungsräume und gemeinsam genutzte Flächen können später streitig werden. Eine reine Quadratmeterangabe beantwortet weder Ausstattungsstandard noch zulässige Belegung.
Die Gebrauchsgewährung richtet sich nach § 535 BGB. Umbauten und Untervermietung sollten mit § 540 BGB und dem Vertrag abgestimmt werden. Flexible Arbeitsplatzmodelle können Fragen zur Nutzung durch Dritte aufwerfen. Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers bestehen daneben und gehen nicht automatisch auf den Vermieter über.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Mietfläche und Gemeinschaftsanteile unterscheiden
- Technische Anschlüsse vor Übergabe testen
- Umbau, Rückbau und Möblierung regeln
- Optionen für Wachstum und Flächenreduzierung verhandeln
Ein „all inclusive“-Angebot ist nur so klar wie seine Leistungsbeschreibung. Zusatzleistungen und mögliche Anpassungen sollten vor der Bindung vollständig kalkuliert werden.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.