Befund und Verantwortlichkeit
Zuerst sollte die konkrete Erscheinung dokumentiert werden: betroffene Fläche, Zeitpunkt, Witterung, Raumtemperatur und vorhandene Schäden. Ein Sachverständiger kann zwischen baulicher Ursache, Leitungsdefekt und Nutzungsverhalten unterscheiden. Behauptungen zur Ursache sollten nicht allein aus einem Foto abgeleitet werden.
Minderung und Schadensersatz richten sich nach §§ 536, 536a BGB und den wirksamen vertraglichen Regelungen. Die Anzeigepflicht aus § 536c BGB ist zu beachten. Bei zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen kann über § 578 Abs. 2 BGB auch § 569 Abs. 1 BGB relevant werden.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Vermieter unverzüglich informieren
- Waren und Beweise sichern
- Technische Ursachenprüfung ermöglichen
- Schadensminderung und Ersatzräume dokumentieren
Ein Gesundheitsrisiko sollte fachlich abgeklärt werden. Eine eigenmächtige umfangreiche Sanierung kann Erstattungsfragen und Beweisprobleme verursachen.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 536 BGB – Gesetzestext
- § 536a BGB – Gesetzestext
- § 536c BGB – Gesetzestext
- § 578 BGB – Gesetzestext
- § 569 BGB – Gesetzestext
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.