Abwägung und vorherige Abhilfe
§ 543 BGB nennt den allgemeinen Maßstab und wichtige Fallgruppen. Bei Pflichtverletzungen ist grundsätzlich eine erfolglose angemessene Frist zur Abhilfe oder eine erfolglose Abmahnung erforderlich, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Kündigungsgrund.
Zahlungsrückstände, Gebrauchsvereitelung und erhebliche Vertragsverletzungen sind getrennt zu prüfen. Der Sachverhalt sollte zeitlich geordnet und durch Unterlagen belegbar sein. Auch der Kündigende muss sich mit eigenen Pflichten, vorausgegangenen Erklärungen und möglichen Gegenrechten auseinandersetzen.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Pflichtverletzung und Belege chronologisch ordnen
- Abmahnung oder Abhilfefrist prüfen
- Ausnahmen anhand des Einzelfalls bewerten
- Kündigungsgrund, Empfänger und Zugang sauber dokumentieren
Die spätere Zahlung von Rückständen heilt eine bereits wirksame gewerbliche Kündigung nicht nach den besonderen Wohnraumregeln automatisch. Auf eine vermeintliche Schonfrist sollte nicht vertraut werden.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.