Kosten richtig abgrenzen
§ 535 Abs. 2 BGB verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Miete. Zusätzlich umgelegte Betriebskosten benötigen eine vertragliche Grundlage. Vorauszahlungen werden später abgerechnet; eine Pauschale folgt anderen Regeln. Strom-, Telekommunikations- oder Wartungsverträge mit Dritten können weitere Kosten verursachen.
Für die Entscheidung über einen Standort sollten Anfangskosten, laufende Zahlungen, Mietanpassungen und Rückbaukosten getrennt betrachtet werden. Eine umsatzsteuerliche Option ist ebenfalls gesondert zu prüfen. Umsatzsteuer ist für die Liquidität relevant, selbst wenn im konkreten Unternehmen ein Vorsteuerabzug möglich ist.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Monatliche Zahlungen nach Empfänger erfassen
- Pauschalen von Vorauszahlungen unterscheiden
- Mietanpassungen für mehrere Jahre durchrechnen
- Einmalige Ausbau- und Rückbaukosten ergänzen
Der Gesamtkostenrechner bildet eingegebene Werte ab. Er kann fehlende Kostenpositionen oder die Wirksamkeit einer Nebenkostenvereinbarung nicht erkennen.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.