Vertragszweck und technische Leistung
Aus § 535 BGB folgt die Pflicht, den vertragsgemäßen Gebrauch zu ermöglichen. Ob hierzu eine bestimmte Klimatisierung gehört, ergibt sich aus Vertrag, Ausstattung und weiteren Umständen. Arbeitsschutzanforderungen gegenüber Beschäftigten und mietrechtliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter sind getrennt zu prüfen.
Bei einem Ausfall sollte ein Messprotokoll Räume, Uhrzeit, Temperatur, Außentemperatur und Betriebsbedingungen erfassen. Hinzu kommen Wartungsprotokolle und Störungsmeldungen. Rechte wegen Mängeln richten sich nach §§ 536 ff. BGB; die Kostenverantwortung kann vertraglich verteilt sein.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Technische Leistungsbeschreibung sichern
- Aussagekräftige Messungen durchführen
- Wartungs- und Reparaturpflichten prüfen
- Notmaßnahmen und Ausfälle dokumentieren
Pauschale Minderungsquoten oder ein einziger Temperaturwert erlauben keine sichere Anspruchsberechnung. Maßgeblich ist die tatsächliche Einschränkung während des konkreten Zeitraums.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.