Ein Fachportal von STEINWACHSFür Mieter · Vermieter · Unternehmen
GEWERBE
MIETRECHTWissen. Prüfen. Handeln.
Vertrag

Kaution im Gewerbemietrecht: Höhe und Rückzahlung

Bei Gewerberäumen richtet sich die Sicherheit in erster Linie nach der Vereinbarung. Die wohnraummietrechtliche Begrenzung aus § 551 BGB lässt sich nicht pauschal übertragen.

STEINWACHS · GewerbemietrechtRedaktionsstand: 6. Oktober 2026

Welche Risiken deckt die Sicherheit?

Barkaution, Bürgschaft und andere Sicherheiten haben unterschiedliche Liquiditätsfolgen. Der Vertrag sollte Höhe, Fälligkeit, Sicherungszweck, Anlage und Voraussetzungen einer Inanspruchnahme festlegen. Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ist wegen ihrer besonderen Wirkung gesondert zu prüfen.

Nach Vertragsende müssen offene Ansprüche und Abrechnungen geordnet werden. Es gibt keine allgemeine, für jeden Gewerbemietvertrag passende Rückzahlungsfrist. Ein Einbehalt setzt eine tragfähige Grundlage voraus; Umfang und Dauer hängen insbesondere von den gesicherten Forderungen ab.

So bereiten Sie die Prüfung vor

  • Sicherungsabrede und Bürgschaftstext getrennt lesen
  • Sicherungszweck und mögliche Nachschusspflicht klären
  • Zahlungen und Urkundenübergabe belegen
  • Bei Vertragsende eine nachvollziehbare Abrechnung verlangen
Worauf es in der Praxis ankommt

Eine Kaution ist keine zusätzliche Miete. Die Verrechnung mit den letzten Monatsmieten darf nicht ohne Prüfung der Vereinbarung und der Aufrechnungsvoraussetzungen erfolgen.

Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen

Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.

Vom Überblick zur konkreten Lösung

Ihr Mietvertrag verdient
einen genauen Blick.

Vertragsprüfung, Verhandlung und Vertretung im Gewerbemietrecht.