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Mängelanzeige: Was gehört in die Mitteilung?

Eine Mängelanzeige soll den Vermieter in die Lage versetzen, den Zustand zu prüfen und Abhilfe zu schaffen. Sie sollte Tatsachen beschreiben und ihren Zugang belegbar machen.

STEINWACHS · GewerbemietrechtRedaktionsstand: 6. Oktober 2026

Konkret statt pauschal

Nach § 536c BGB muss ein während der Mietzeit auftretender Mangel unverzüglich angezeigt werden. Eine pauschale Mitteilung „die Räume sind unbrauchbar“ hilft wenig. Beschreiben Sie betroffene Räume, beobachtete Symptome, Beginn und Auswirkungen auf die vereinbarte Nutzung.

Technische Ursachen müssen nicht ohne fachliche Grundlage behauptet werden. Fotos, Messprotokolle und Zeugennamen können den Befund sichern. Wird eine Frist gesetzt, muss sie unter Berücksichtigung von Dringlichkeit und tatsächlicher Abhilfemöglichkeit angemessen sein. Zutritt und Terminabstimmung gehören zur praktischen Lösung.

So bereiten Sie die Prüfung vor

  • Objekt, Raum und Mangel eindeutig bezeichnen
  • Beginn und Verlauf festhalten
  • Abhilfe verlangen und Besichtigung ermöglichen
  • Versand, Empfang und Antworten archivieren
Worauf es in der Praxis ankommt

Eine gesetzte Frist begründet nicht von selbst einen Anspruch auf jeden Folgeschaden. Anspruchsgrund, Verschulden, Kausalität und Schaden bleiben gesondert nachzuweisen.

Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen

Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.

Vom Überblick zur konkreten Lösung

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