Mietkonto statt Schätzung
§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB beschreibt wichtige Rückstandskonstellationen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, ist anhand des konkreten Mietkontos zu berechnen. Streitige Minderungen, Aufrechnungen, Verrechnungen und zusätzliche Forderungen dürfen nicht ungeprüft als fällige Miete behandelt werden.
Eine nachvollziehbare Tabelle sollte für jeden Zeitraum Soll, Fälligkeit, Zahlung und Tilgungsbestimmung ausweisen. Eine Zahlung auf ältere Rückstände kann anders wirken als eine Zahlung für den laufenden Monat. Für Verzugszinsen sind Voraussetzungen, Basis und Zeitraum gesondert zu prüfen.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Vertraglich fällige Beträge monatlich feststellen
- Kontoauszüge und Zahlungszwecke abgleichen
- Gegenrechte rechtlich prüfen
- Vor Kündigung oder Klage den Saldo nachvollziehbar berechnen
Ratenvereinbarungen sollten klären, was mit einer bestehenden Kündigung und weiteren Fälligkeiten geschieht. Schweigen hierzu kann den Konflikt nur verschieben.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.