Vertragliche Nachmieterklausel prüfen
Zunächst ist zu klären, ob der Vertrag einen Anspruch auf Entlassung bei Stellung eines geeigneten Nachmieters vorsieht. Dann entscheiden Wortlaut, Anforderungen an die Eignung und das vorgesehene Verfahren. Fehlt eine solche Klausel, bedarf es regelmäßig einer Vereinbarung über Aufhebung oder Übernahme.
Der Vermieter darf bei einer Verhandlung Informationen zur Person, Bonität und beabsichtigten Nutzung benötigen. Datenschutz und Vertraulichkeit sind zu beachten. Der neue Betreiber muss außerdem zu Nutzungszweck und Genehmigungslage passen. Bestehende Sicherheiten gehen nicht automatisch unverändert über.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Nachmieterklausel und Restlaufzeit prüfen
- Nutzungskonzept und erforderliche Unterlagen zusammenstellen
- Entlassung des bisherigen Mieters ausdrücklich vereinbaren
- Übergabe, Kaution und Altansprüche ordnen
Die verbreitete Vorstellung, drei vorgeschlagene Interessenten beendeten jeden Mietvertrag, hat keine allgemeine gesetzliche Grundlage.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.