Vertrag zuerst, Gesetz danach
§ 580a Abs. 2 BGB sieht für Geschäftsräume im gesetzlichen Ausgangsfall den Zugang spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres vor. Abweichende Vertragsregelungen und der genaue Mietgegenstand können zu anderen Ergebnissen führen.
Prüfen Sie außerdem Festlaufzeit, Verlängerung und Option. Die Erklärung muss dem richtigen Empfänger zugehen (§ 130 BGB). Bei Vertretung können Vollmachtsfragen, insbesondere § 174 BGB, wichtig sein. Die gesetzliche Textformregelung für den langfristigen Vertrag beantwortet nicht automatisch die vertraglichen Anforderungen an eine Kündigung.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Aktuelle Vertragsfassung vollständig auswerten
- Kündigungsadressaten und Vertretung prüfen
- Frist mit ausreichendem Zugangspuffer berechnen
- Zugang und Erklärungsinhalt beweissicher dokumentieren
Ein Einwurf kurz vor Fristablauf kann schwierige Zugangsfragen auslösen. Der Versandtag ist nicht mit dem Zugangstag gleichzusetzen.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.