Dreiseitige Interessen berücksichtigen
Eine Vertragsübernahme betrifft Rechte und Pflichten aus dem gesamten Mietverhältnis. Zustimmung, Zeitpunkt und Umfang müssen eindeutig geregelt sein. Zu klären sind insbesondere alte Rückstände, Kaution, Bürgschaften und Ansprüche wegen früherer Schäden.
Die Übertragung einzelner Forderungen nach § 398 BGB ersetzt keinen vollständigen Parteiwechsel. Eine Schuldübernahme richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Regeln, insbesondere §§ 414, 415 BGB. Bei langfristigen Verträgen muss zudem die Dokumentation der Vertragsänderung zur Textform passen.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Bisherigen und neuen Mieter eindeutig bestimmen
- Übernahmedatum und Altverbindlichkeiten regeln
- Sicherheiten ausdrücklich neu zuordnen
- Vermieterzustimmung und vollständige Endfassung sichern
Die Zahlung der Miete durch den Erwerber beweist allein noch nicht, dass der bisherige Mieter aus allen Verpflichtungen entlassen wurde.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.