Worum es bei dieser Prüfung geht
Halten Sie zulässige Bodenlasten, Lagerhöhen, Gefahrstoffe, Kühlung und Lieferzeiten fest. Die Genehmigungslage ist am tatsächlichen Konzept zu messen. Außenflächen, Rangierzonen und Zufahrten sollten rechtlich gesichert sein. Bei einem Ausfall ist zu unterscheiden, ob der geschuldete Objektzustand oder eine besondere Betriebsausstattung betroffen ist.
Örtlicher Rahmen: Brandenburg
Die aktuelle BbgBO ist im Landesportal BRAVORS mit Änderungshistorie abrufbar. Für eine Fläche in Brandenburg ist diese Rechtsgrundlage heranzuziehen, auch wenn das Unternehmen seinen Sitz in Berlin hat. Die rechtliche Prüfung richtet sich nach dem Standort des Objekts und dem dort genehmigten Bestand.
Prüfen Sie die Zuständigkeit anhand von Gemeinde und Grundstück und ziehen Sie die Bauakte des konkreten Objekts heran.
Für Objekte etwa in Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel oder Frankfurt (Oder) ist die genaue Grundstücksadresse der Ausgangspunkt. Die Prüfung richtet sich nach dem Objektstandort; die folgenden mietvertraglichen Schritte ersetzen keine behördliche Zulassung.
Unterlagen und nächste Schritte
- Beschreibung des Lagerguts
- Lasten- und Brandschutzunterlagen
- Zufahrts- und Lieferrechte
- Wartung, Betriebskosten und Rückbau
Ein bislang einfaches Lager wird für temperaturempfindliche Waren verwendet. Ohne klare Vereinbarung lässt sich eine bestimmte Kühlleistung nicht ohne Weiteres vom Vermieter verlangen.
Bundesrecht und Landesrecht auseinanderhalten
Die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter richten sich insbesondere nach dem BGB und dem wirksamen Vertrag. Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) betrifft daneben die bauordnungsrechtliche Ebene. Wer gegenüber einer Behörde verantwortlich ist, muss nicht ohne Weiteres im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.
Eine Genehmigung oder Auskunft zu einer Berliner Betriebsstätte ist nicht auf eine Fläche in Brandenburg übertragbar.
Die vertiefte mietrechtliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Nutzungszweck: Was darf in den Räumen betrieben werden?. Für die örtliche Vorbereitung dient der nachstehende amtliche Einstieg.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 536 BGB – Gesetzestext
- § 307 BGB – Gesetzestext
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) – amtlicher Einstieg
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.