Worum es bei dieser Prüfung geht
Halten Sie zulässige Bodenlasten, Lagerhöhen, Gefahrstoffe, Kühlung und Lieferzeiten fest. Die Genehmigungslage ist am tatsächlichen Konzept zu messen. Außenflächen, Rangierzonen und Zufahrten sollten rechtlich gesichert sein. Bei einem Ausfall ist zu unterscheiden, ob der geschuldete Objektzustand oder eine besondere Betriebsausstattung betroffen ist.
Örtlicher Rahmen: Mecklenburg-Vorpommern
Das Regierungsportal stellt die LBauO M-V und ergänzende bauordnungsrechtliche Informationen bereit. Bei gewerblichen Flächen sind neben dem Landesrecht die konkrete Gemeindeplanung und die Objektgenehmigung relevant. Ein touristisches Betriebskonzept, eine ganzjährige Nutzung und eine reine Lagerfunktion sind deshalb jeweils am tatsächlichen Vorhaben zu prüfen.
Stellen Sie Standort, Nutzungsart und saisonale beziehungsweise ganzjährige Betriebsweise zusammen, bevor Sie die örtliche Verfahrensfrage klären.
Für Objekte etwa in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg oder Stralsund ist die genaue Grundstücksadresse der Ausgangspunkt. Die Prüfung richtet sich nach dem Objektstandort; die folgenden mietvertraglichen Schritte ersetzen keine behördliche Zulassung.
Unterlagen und nächste Schritte
- Beschreibung des Lagerguts
- Lasten- und Brandschutzunterlagen
- Zufahrts- und Lieferrechte
- Wartung, Betriebskosten und Rückbau
Ein bislang einfaches Lager wird für temperaturempfindliche Waren verwendet. Ohne klare Vereinbarung lässt sich eine bestimmte Kühlleistung nicht ohne Weiteres vom Vermieter verlangen.
Bundesrecht und Landesrecht auseinanderhalten
Die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter richten sich insbesondere nach dem BGB und dem wirksamen Vertrag. Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) betrifft daneben die bauordnungsrechtliche Ebene. Wer gegenüber einer Behörde verantwortlich ist, muss nicht ohne Weiteres im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.
Eine gewerbliche Vermietung begründet keine allgemeine Erlaubnis zur Beherbergung, Gastronomie oder Veranstaltungsnutzung.
Die vertiefte mietrechtliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Nutzungszweck: Was darf in den Räumen betrieben werden?. Für die örtliche Vorbereitung dient der nachstehende amtliche Einstieg.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 536 BGB – Gesetzestext
- § 307 BGB – Gesetzestext
- Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) – amtlicher Einstieg
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.