Worum es bei dieser Prüfung geht
Für die Vertragsprüfung sind zugesagte Nutzung, Betriebszeiten und baulicher Zustand wichtig. Öffentlich-rechtliche Anforderungen und mietrechtliche Mängelrechte verfolgen unterschiedliche Ansätze. Ein Vermieter muss nicht automatisch jeden Konflikt mit Dritten beseitigen. Umgekehrt kann ein konkreter Mangel des Objekts Ansprüche auslösen.
Örtlicher Rahmen: Niedersachsen
Das niedersächsische Vorschrifteninformationssystem zeigt bei der NBauO aktuelle, ältere und bereits vorgesehene künftige Fassungen. Bei der Recherche muss deshalb der für das Vorhaben maßgebliche Zeitraum gewählt werden. Eine Vorschrift mit zukünftigem Geltungsbeginn darf nicht als schon geltendes Recht behandelt werden.
Prüfen Sie zunächst Fassung und Geltungsdatum; ergänzen Sie anschließend Bebauungsplan, Bauakte und örtliche Zuständigkeit.
Für Objekte etwa in Hannover, Braunschweig, Oldenburg oder Osnabrück ist die genaue Grundstücksadresse der Ausgangspunkt. Die Prüfung richtet sich nach dem Objektstandort; die folgenden mietvertraglichen Schritte ersetzen keine behördliche Zulassung.
Unterlagen und nächste Schritte
- Lärmprotokoll mit Zeiten und Wahrnehmungen
- Betriebs- und Genehmigungsunterlagen
- Bauliche Schallschutzinformationen
- Mängelanzeigen und behördliche Korrespondenz
Eine behördliche Beschwerde entscheidet nicht abschließend, wer im Mietverhältnis für notwendige Maßnahmen zahlen muss. Diese Kostenfrage ist gesondert anhand des Vertrags zu prüfen.
Bundesrecht und Landesrecht auseinanderhalten
Die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter richten sich insbesondere nach dem BGB und dem wirksamen Vertrag. Niedersächsische Bauordnung (NBauO) betrifft daneben die bauordnungsrechtliche Ebene. Wer gegenüber einer Behörde verantwortlich ist, muss nicht ohne Weiteres im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.
Ein Objekt im niedersächsischen Umland von Bremen unterliegt bauordnungsrechtlich nicht allein wegen seiner Nähe dem Bremer Landesrecht.
Die vertiefte mietrechtliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Mietminderung bei Gewerberäumen prüfen. Für die örtliche Vorbereitung dient der nachstehende amtliche Einstieg.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 536 BGB – Gesetzestext
- § 536c BGB – Gesetzestext
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO) – amtlicher Einstieg
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.