Worum es bei dieser Prüfung geht
Dokumentieren Sie, über welche Flächen Kunden und Beschäftigte das Gebäude verlassen können und ob rechtliche Nutzungsrechte bestehen. Ein Fluchtweg über fremde Grundstücke oder verschlossene Gebäudeteile bedarf besonderer Prüfung. Mietrechtliche Mängelrechte können bei einer relevanten Einschränkung in Betracht kommen; eine Gefahrenlage sollte unverzüglich gemeldet werden.
Örtlicher Rahmen: Rheinland-Pfalz
Das zuständige Landesministerium stellt die Landesbauordnung, Änderungssynopsen und Vollzugshinweise zusammen. Diese Materialien haben unterschiedliche Funktionen: Eine Synopse erläutert Änderungen, ersetzt aber nicht die für das Vorhaben maßgebliche Gesetzesfassung. Die vorhandene Baugenehmigung bleibt für den zulässigen Bestand gesondert zu lesen.
Ordnen Sie zuerst das Vorhaben zeitlich ein und gleichen Sie Gesetzesfassung, örtliche Planung und genehmigten Objektzustand ab.
Für Objekte etwa in Mainz, Koblenz, Trier oder Ludwigshafen ist die genaue Grundstücksadresse der Ausgangspunkt. Die Prüfung richtet sich nach dem Objektstandort; die folgenden mietvertraglichen Schritte ersetzen keine behördliche Zulassung.
Unterlagen und nächste Schritte
- Pläne mit erstem und weiterem Rettungsweg
- Rechte an Gemeinschafts- und Fremdflächen
- Schließ- und Zutrittskonzept
- Prüfberichte sowie behördliche Auflagen
Ein als Lager verwendeter Flur liegt im vorgesehenen Rettungsweg. Die praktische Nutzung muss sofort mit den Sicherheitsanforderungen und der vertraglichen Flächenzuordnung abgeglichen werden.
Bundesrecht und Landesrecht auseinanderhalten
Die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter richten sich insbesondere nach dem BGB und dem wirksamen Vertrag. Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) betrifft daneben die bauordnungsrechtliche Ebene. Wer gegenüber einer Behörde verantwortlich ist, muss nicht ohne Weiteres im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.
Bei wechselnden Inkrafttretenszeitpunkten innerhalb einer Novelle ist jede für das Vorhaben relevante Bestimmung gesondert zuzuordnen.
Die vertiefte mietrechtliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Mietminderung bei Gewerberäumen prüfen. Für die örtliche Vorbereitung dient der nachstehende amtliche Einstieg.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 536c BGB – Gesetzestext
- § 536 BGB – Gesetzestext
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) – amtlicher Einstieg
- Örtliche Verfahren und Informationen
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.