Worum es bei dieser Prüfung geht
Unterscheiden Sie objektbezogene Hindernisse, persönliche Voraussetzungen des Betreibers und spätere Änderungen seines Konzepts. Der Vermieter schuldet den vereinbarten Gebrauch nach § 535 BGB. Rechte wegen Mängeln richten sich nach §§ 536 ff. BGB und den wirksamen Vertragsregelungen. Behördenkorrespondenz und Mängelanzeige sollten zeitlich geordnet werden.
Örtlicher Rahmen: Berlin
Das Berliner Serviceportal unterscheidet das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren von anderen Verfahren, insbesondere bei Sonderbauten und Werbeanlagen. Für die Vorbereitung nennt es unter anderem Betriebsbeschreibung und bautechnische Nachweise. Die Zuständigkeit ist anhand des Bauortes im zuständigen Bezirk zu bestimmen.
Ordnen Sie das Grundstück zunächst dem Bezirk zu und stimmen Sie sich mit dem zuständigen Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht ab.
Für Objekte etwa in Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow oder Neukölln ist die genaue Grundstücksadresse der Ausgangspunkt. Die Prüfung richtet sich nach dem Objektstandort; die folgenden mietvertraglichen Schritte ersetzen keine behördliche Zulassung.
Unterlagen und nächste Schritte
- Vollständigen Bescheid einschließlich Zustellung
- Mietvertrag und Nutzungskonzept
- Nachweise zum baulichen Bestand
- Chronologie der Anzeige und Abhilfemaßnahmen
Eine Nutzungsuntersagung darf nicht durch bloße Verhandlungen mit dem Vermieter ignoriert werden. Öffentlich-rechtliche Reaktionsfristen und mietrechtliche Ansprüche müssen parallel bearbeitet werden.
Bundesrecht und Landesrecht auseinanderhalten
Die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter richten sich insbesondere nach dem BGB und dem wirksamen Vertrag. Bauordnung für Berlin (BauO Bln) betrifft daneben die bauordnungsrechtliche Ebene. Wer gegenüber einer Behörde verantwortlich ist, muss nicht ohne Weiteres im Innenverhältnis sämtliche Kosten tragen.
Der Berliner Online-Assistent und eine Vermieterzustimmung sind verschiedene Verfahrensschritte; prüfen Sie, welche vollständigen Unterlagen einzureichen sind.
Die vertiefte mietrechtliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Mietminderung bei Gewerberäumen prüfen. Für die örtliche Vorbereitung dient der nachstehende amtliche Einstieg.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
- § 535 BGB – Gesetzestext
- § 536 BGB – Gesetzestext
- § 536a BGB – Gesetzestext
- § 536c BGB – Gesetzestext
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) – amtlicher Einstieg
Die verlinkten Normen und Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Sachverhalt zu lesen.